Kosten, Honorar und Abrechnung
So rechnen wir ab - Transparent & Fair
Sämtliche Leistungen unserer Praxis werden nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Aufgrund individueller Diagnose- und Behandlungsansätze lassen sich die Kosten nicht pauschalisieren.
Wer übernimmt die Kosten?
Jedem kann in unserer Praxis geholfen werden.
Ob die Kosten der Behandlung selbst zu tragen sind, entscheidet Ihr Versicherungsstatus:
- Sind Sie privat oder gesetzlich krankenversichert?
Stets kommen Sie für die Kosten zunächst selbst auf. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung.
Privatversicherte Patienten können diese Rechnung Ihrer Versicherung zur Erstattung vorlegen.
Einige Leistungen sind auch bei gesetzlichen Krankenversicherungen erstattungs- oder zumindest teilerstattungsfähig.
Private Krankenversicherung
Die Abrechnung unserer ärztlichen Leistungen erfolgt als Privatpatient gemäß §5, Abs. 1-5 GOÄ, sowie §6 Abs. 2 GOÄ. Diese werden in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz in Rechnung gestellt. Sie können je nach Schwierigkeitsgrad und erforderlichem Aufwand auch bis zum 3,5-fachen Satz betragen.
Die Leistungen sind gegenüber den privaten Krankenkassen grundsätzlich abrechnungsfähig. In wie weit die Behandlung von der privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe voll erstattet werden, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.
Leistungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte zahlen selbst für die erbrachte Leistung. Sie sind sogenannte "Selbstzahler".
Einige Leistungen, wie z.B. osteopathische Behandlung, werden auch von gesetzlichen Krankenkasse teil- oder vollerstattet. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse bzgl. einer entsprechenden Kostenübernahme, falls gewünscht.
Leistungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Kosteninformation für Selbstzahler
Wir möchten die Kosten für Sie möglichst transparent halten. Den absehbaren Leistungsumfang und entsprechend entstehende Kosten teilen wir Ihnen auf Wunsch gerne bereits vor der Behandlung mit. Wir beraten Sie dazu gerne vorab!
Kosten für versäumte Termine
Falls Sie verhindert sind, bitten wir Sie Ihren Termin spätestens 48h vorab abzusagen.
Sollten Sie einen Termin ohne vorherige Absage (48h) versäumen, berechnen wir ein Ausfallhonorar.